Finanzielle Entlastung der Eltern im Mai
Der Landkreis Mayen-Koblenz möchte in der Corona-Krise Eltern und Familien weiterhin entlasten. Auch im Mai verzichtet der Kreis auf die Erhebung von Beiträgen von Eltern, die keinen Anspruch auf eine Notbetreuung haben oder ihre Kinder „corona-bedingt“ nicht in einer Kindertagesstätte betreuen lassen. Von Eltern mit Kindern unter zwei Jahren und Hortkindern, die das Angebot der Notbetreuung in Anspruch nehmen, sollen ab Mai wieder Elternbeiträge erhoben werden. Diese Regelung gilt für den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes.