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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ettringen für das Haushaltsjahr 2023 vom 15.05.2023

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 18.01.2023 und 26.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 11.05.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 4.278.400 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 4.086.650 €

Jahresüberschuss auf 191.750 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 4.022.760 €

die ordentlichen Auszahlungen auf 3.659.420 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 363.340 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.307.050 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.464.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf - 1.156.950 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 1.156.950 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf 161.040 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1) 995.910 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf 6.486.760 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf 6.284.460 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf 202.300 €

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 €

verzinste Kredite auf 1.156.950 €

zusammen auf 1.156.950 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Ein Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht festgesetzt.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A 345 v.H.

- Grundsteuer B 465 v.H.

b) Gewerbesteuer 400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund 24,00 Eur

- für den zweiten Hund 36,00 Eur

- für jeden weiteren Hund 48,00 Eur

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2020 beträgt nach dem Jahresabschluss 3.899.260,74 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2021 mit 15.063,78 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 insg. 3.914.324,52 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2022 mit 282.950,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 voraussichtlich 3.631.374,52 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2023 mit 191.750,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 3.823.124,52 Eur.

Ettringen, den 15.05.2023
Spitzley, Ortsbürgermeister

Hinweis :

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.05.2023 bis 09.06.2023 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Ettringen, den 15.05.2023
Spitzley, Ortsbürgermeister