Öffentlicher Teil:
Top 1: Bebauungsplan "Auf dem Hardberg" 1. Erw.
1.1 Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen
Die hierzu beschlussfähigen Abstimmungsergebnisse der vorgebrachten Anregungen wurden vom Ortsgemeinderat alle einstimmig gewürdigt.
1.2 Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat beschließt, den aktuellen Entwurf mit den Würdigungen und Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung, auf die Dauer von mindestens einem Monat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Top 2: Erhebung von Beiträgen für die Unterhaltung der Feld- und Waldwege für das Jahr 2023
Die Ortsgemeinde Baar erhebt aufgrund des Kommunalabgabengesetzes sowie der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 22.11.2023 wiederkehrende Beiträge für die Unterhaltung der Feld- und Waldwege.
Der Beitragssatz pro qm Grundstücksfläche im Außenbereich (§35 BauGB) der Gemarkung Baar wird auf 0,002696 €/m² festgesetzt. Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Beitragsbescheide durch die Verwaltung der VG Vordereifel zugestellt werden.
TOP 3: Nutzungsänderung einer Stallung zu einem Wohngebäude
Der Bauvoranfrage für o. g. Nutzungsänderung in Engeln, Bergstr. 8, Flur 2, Flurstück 32, wurde Einstimmig, gemäß §36 BauGB i.V.m. § 34 BauGB, das Einvernehmen erteilt.
TOP 4: Neubau Feuerwehrgerätehaus, 2. Nachtrag zum Bauantrag vom 12.04.2019: Gegenstand: Einbau einer feststehenden Treppe mit Podest statt beweglicher Leiter als Aufgang zur Lagerfläche
Dem 2. Nachtrag, zum Bauantrag vom 12.04.2019 Errichtung des Feuerwehrgerätehauses, Gegenstand hier: Einbau einer feststehenden Treppe mit Podest statt beweglicher Leiter als Aufgang zur Lagerfläche, wurde einstimmig vom Rat befürwortet.
TOP 5: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und Entlastungserteilung
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Baar zum 31.12.2022 einstimmig festgestellt, nachdem er zuvor vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden ist. Das Eigenkapital der Ortsgemeinde Baar hat sich zum Schlussbilanzstichtag 31.12.2023 von 4.287.744,62 Eur um 307.613,40 Eur auf 4.595.358,02 Eur erhöht.
Weiterhin hat der Ortsgemeinderat, a) dem Ortsbürgermeister Erwin Augel, b) den Ortsbeigeordneten, soweit sie die Ortsbürgermeister vertreten haben, c) dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Vordereifel, Alfred Schomisch, sowie den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Einstimmig Entlastung gemäß § 114 GemO erteilt.
TOP 6: Mitteilungen
- Der Vorsitzende informiert hier ausführlich über den Sachstand des Straßenausbaus im Neubaugebiet „Auf der Heide“ in Wanderath.
- Unteranderem gab er bekannt das vom 10.06. – 21.06.2024 die Mehrzweckhalle vermietet ist und in dieser Zeit für Sportliche Aktivitäten nicht genutzt werden kann.
TOP 7: Einwohnerfragestunde
Es gab keine Fragen und Anregungen aus der Zuhörerschaft
Top 1: Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen
Nach einstimmigem Beschluss des Ortsgemeinderates, wird der Ortsbürgermeister ermächtigt den Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Neuanlagen) mit der Windpark Luxem GmbH Co. KG., aus Rees, abzuschließen.
Des Weiteren wird der Ortsbürgermeister ermächtig weitere Verträge zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestand- u. Neuanlagen) abzuschließen.
Top 2: Grundstücksangelegenheiten Feuerwehrhaus
Der Ortsgemeinderat beschließt, das Grundstück in der (Gemarkung Baar, Flur 16, Parz.-Nr. 17), Mühlenweg 2, entschädigungslos an die Verbandsgemeinde Vordereifel zu übertragen. Im Gegenzug wird von der VG Vordereifel an die Ortsgemeinde Baar das Grundstück des bisherigen Feuerwehrhauses (Gemarkung Baar, Flur 16, Parz.-Nr.: 31/8) samt aufstehendem Gebäude übertragen.