Erhebung von Beiträgen für den Bau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen für das Jahr 2024
Der Ortsgemeinderat Langenfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2025 beschlossen, für die Ausgaben des Jahres 2024, die für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege entstanden sind, gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 15.01.2024, wiederkehrende Beiträge zu erheben.
Der Beitragssatz pro qm Grundstücksfläche im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemarkung Langenfeld wird auf 0,002706 €/m² festgesetzt.
Die betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Beitragsbescheide durch die Verbandsgemeindeverwaltung zugestellt werden.
Langenfeld, den 13.05.2025
Ortsgemeinde Langenfeld
(Siegel)