Erhebung von Beiträgen für den Bau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen für das Jahr 2024
Der Ortsgemeinderat Welschenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.05.2025 beschlossen, für die Ausgaben des Jahres 2024, die für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege entstanden sind, gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 18.12.2023, wiederkehrende Beiträge zu erheben.
Der Beitragssatz pro qm Grundstücksfläche im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemarkung Welschenbach wird auf 0,001277 €/m² festgesetzt.
Die betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Beitragsbescheide durch die Verbandsgemeindeverwaltung zugestellt werden.
Welschenbach, den 15.05.2025
Ortsgemeinde Welschenbach
(Siegel)