Bei der Ortsgemeinde sind Beschwerden eingegangen, dass Gehwege verunkrautet sind. Die Pflicht zur Beseitigung des Unkrauts liegt bei den Anwohnern und Anwohnerinnen. So steht es in unserer Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen:
„Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.“
Ich bitte um Beachtung.