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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde St. Johann für das Haushaltsjahr 2023 vom 23.05.2023

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 15.02.2023 und 10.05.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 17.05.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss auf

2.

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

die ordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

die außerordentlichen Einzahlungen auf

die außerordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Einzahlungen

aus Finanzierungstätigkeit1) auf

die Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit1) auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsfördermaßnahmen

Eigenbetrieb "Wasserwerk"

2.

Verpflichtungsermächtigungen

Eigenbetrieb "Wasserwerk"

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

-

Grundsteuer A

345 v.H.

-

Grundsteuer B

465 v.H.

b)

Gewerbesteuer

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

-

für den ersten Hund

30,00 Eur

-

für den zweiten Hund

40,00 Eur

-

für jeden weiteren Hund

63,00 Eur

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Entgelte für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§§ 7, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes) werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Öffentliche Wasserversorgung

1.1 Wassergebühr

Berechnungseinheit ist der Wasserverbrauch des laufenden Jahres. Die Gebühr beträgt je m3 verbrauchtes Wasser 2,03 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 7 % = 0,13 Eur/m3).

1.1.1 Die Vorausleistungen auf die Wassergebühren des Jahres 2023 je m3 verbrauchtes Wasser werden auf 2,03 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,13 Eur/m3).

Von den entgeltsfähigen Aufwendungen werden 55 % als Benutzungsgebühr erhoben.

1.2 Wassermessergebühren

Die Gebühren für die Wassermesser werden auf monatlich 0,82 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,05 Eur/m2).

1.2.1 Die Vorausleistungen 2023 auf die Gebühr für die Wassermesser werden auf monatlich 0,82 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,05 Eur/m2).

1.3 Wiederkehrender Beitrag

Berechnungseinheit ist 1 m² Grundstücksfläche mit Vollgeschosszuschlägen.

Der wiederkehrende Beitrag wird auf 0,20 Eur/m² gewichteter Grundstücksfläche einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,01 Eur/m²).

1.3.1 Die Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge 2023 werden auf 0,20 Eur/m² Grundstücksfläche mit Vollgeschosszuschlägen einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,01 Eur/m²).

Von den entgeltsfähigen Aufwendungen werden 45 % als Benutzungsgebühr erhoben.

1.4 Einmalige Wasserleitungsbeiträge

Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Beiträge für Investitionsaufwendungen der ersten Herstellung und den Ausbau aller Wasserversorgungsanlagen (Haupt- und Versorgungsleitungen einschließlich Grundstückshausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum sowie übrigen Anlagen) im Wege der Kostenspaltung, nach der Entgeltsatzung Wasserversorgung in der jeweils gültigen Fassung.

1.4.1 Gemeinschaftsanlagen

Der Beitragssatz je m2 gewichteter Grundstücksfläche wird auf 0,56 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 7% = 0,04 Eur/m²) festgesetzt.

1.4.2 Haupt- und Versorgungsleitungen einschließlich Hausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum

Der Beitragssatz je m2 gewichteter Grundstücksfläche wird auf 1,47 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 7% = 0,10 Eur/m²) festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2020 beträgt nach dem Jahresabschluss 4.359.514,09 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2021 mit 92.667,63 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 insgesamt 4.266.846,46 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2022 mit 303.750,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 voraussichtlich 3.963.096,46 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2023 mit 18.780,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 3.981.876,46 Eur.

St. Johann, den 23.05.2023
Rainer Wollenweber
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.06.2023 bis 15.06.2023 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

St. Johann, den 23.05.2023
Rainer Wollenweber
Ortsbürgermeister