Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, am 15.02.2023 und 10.05.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 17.05.2023 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.028.720 Eur |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.009.940 Eur |
| Jahresüberschuss auf | 18.780 Eur |
| 2. | im Finanzhaushalt |
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| die ordentlichen Einzahlungen auf | 1.945.020 Eur |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 1.842.550 Eur |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 102.470 Eur |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 Eur |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 Eur |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 Eur |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 351.500 Eur |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 750.000 Eur |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 398.500 Eur |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 398.500 Eur |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 21.390 Eur |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1) | 377.110 Eur |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf | 2.695.020 Eur |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf | 2.613.940 Eur |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | 81.080 Eur |
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Eur |
| verzinste Kredite auf | 398.500 Eur |
| zusammen auf | 398.500 Eur |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf
| 1. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen |
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| Eigenbetrieb "Wasserwerk" | 83.725 Eur |
| 2. | Verpflichtungsermächtigungen |
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| Eigenbetrieb "Wasserwerk" | 0 Eur |
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| a) | Grundsteuer | ||
| - | Grundsteuer A | 345 v.H. |
| - | Grundsteuer B | 465 v.H. |
| b) | Gewerbesteuer | 400 v.H. | |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |||
| - | für den ersten Hund | 30,00 Eur |
| - | für den zweiten Hund | 40,00 Eur |
| - | für jeden weiteren Hund | 63,00 Eur |
Die Sätze der Entgelte für die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen (§§ 7, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes) werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Öffentliche Wasserversorgung
1.1 Wassergebühr
Berechnungseinheit ist der Wasserverbrauch des laufenden Jahres. Die Gebühr beträgt je m3 verbrauchtes Wasser 2,03 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 7 % = 0,13 Eur/m3).
1.1.1 Die Vorausleistungen auf die Wassergebühren des Jahres 2023 je m3 verbrauchtes Wasser werden auf 2,03 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,13 Eur/m3).
Von den entgeltsfähigen Aufwendungen werden 55 % als Benutzungsgebühr erhoben.
1.2 Wassermessergebühren
Die Gebühren für die Wassermesser werden auf monatlich 0,82 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,05 Eur/m2).
1.2.1 Die Vorausleistungen 2023 auf die Gebühr für die Wassermesser werden auf monatlich 0,82 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,05 Eur/m2).
1.3 Wiederkehrender Beitrag
Berechnungseinheit ist 1 m² Grundstücksfläche mit Vollgeschosszuschlägen.
Der wiederkehrende Beitrag wird auf 0,20 Eur/m² gewichteter Grundstücksfläche einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,01 Eur/m²).
1.3.1 Die Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge 2023 werden auf 0,20 Eur/m² Grundstücksfläche mit Vollgeschosszuschlägen einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgesetzt (z. Zt. 7 % = 0,01 Eur/m²).
Von den entgeltsfähigen Aufwendungen werden 45 % als Benutzungsgebühr erhoben.
1.4 Einmalige Wasserleitungsbeiträge
Die Ortsgemeinde erhebt einmalige Beiträge für Investitionsaufwendungen der ersten Herstellung und den Ausbau aller Wasserversorgungsanlagen (Haupt- und Versorgungsleitungen einschließlich Grundstückshausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum sowie übrigen Anlagen) im Wege der Kostenspaltung, nach der Entgeltsatzung Wasserversorgung in der jeweils gültigen Fassung.
1.4.1 Gemeinschaftsanlagen
Der Beitragssatz je m2 gewichteter Grundstücksfläche wird auf 0,56 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 7% = 0,04 Eur/m²) festgesetzt.
1.4.2 Haupt- und Versorgungsleitungen einschließlich Hausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum
Der Beitragssatz je m2 gewichteter Grundstücksfläche wird auf 1,47 Eur einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 7% = 0,10 Eur/m²) festgesetzt.
Das Eigenkapital zum 31.12.2020 beträgt nach dem Jahresabschluss 4.359.514,09 Eur.
Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2021 mit 92.667,63 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 insgesamt 4.266.846,46 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2022 mit 303.750,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 voraussichtlich 3.963.096,46 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2023 mit 18.780,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 3.981.876,46 Eur.
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.06.2023 bis 15.06.2023 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.