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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „In der Rutschbach“, 2. Änd. und Erw. gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

I. Auslegungsbeschluss

In der öffentlichen Sitzung am 09.11.2022 hat der Ortsgemeinderat von Kottenheim den Aufstellungsbeschluss zu diesem Bebauungsplanverfahren gefasst und am 15.12.2022 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

II. Geltungsbereich

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Kottenheim, Flur 3. Er ist in der nachfolgend abgedruckten, unmaßstäblich verkleinerten Planzeichnung durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

Die Planzeichnung ist als Anlage Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.

Im nordöstlichen Plangebietsbereich befindet sich die Erweiterungsfläche und der in der 1. Erweiterung vorgesehene Wendehammer wird verlegt. Im südwestlichen Bereich werden lediglich textliche Festsetzungen der 1. Erweiterung geändert.

III. Auslegungsdauer

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „In der Rutschbach“ 2. Änd. u. Erw. - bestehend aus der Planurkunde, dem Satzungstext und der Begründung liegen in der Zeit vom

12.06.2023 bis einschließlich 12.07.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelbergerstr. 26, 56727 Mayen - Zimmer 47 - während der Öffnungszeiten (montags- donnerstags von 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 - 13:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zudem können die Unterlagen in diesem Zeitraum auch auf unserer Internetseite

https://vordereifel.de/verwaltung-und-rathaus/offenlage--downloads/bebauungsplaene/ortsgemeinde-kottenheim/in der rutschbach, 2

sowie über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.

Während der Offenlage können Stellungnahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Sie können ihre Stellungnahme auch an folgende Email-Adresse senden: j.gaeb@vordereifel.de.

Das Aufstellungsverfahren erfolgt nach § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Kottenheim, 26.05.2023
- Siegel -
Braunstein,
Ortsbürgermeister