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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Gemeinderatssitzung am 20.05.2025

Veröffentlichung in 3 Teilen (1. Teil)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 20.05.2025 fand die Sitzung des Gemeinderates statt. Über folgende Tagesordnungspunkte wurde beraten:

TOP 1:

Der Gemeinderat berät über den Erlass einer neue Hauptsatzung. Die Hauptsatzung regelt die Verfassung und innere Organisation der Gemeinde. Sie ist sozusagen das Grundgesetz der Gemeinde und muss mit der Mehrheit der Stimmen aller Gemeinderatsmitglieder beschlossen werden. Die Vorlage zur Beratung soll noch geändert werden und eine erneute Beratung in der nächsten Sitzung erfolgen.

TOP 2:

Für eine Bauvorhaben wurde die Vergabe des Einvernehmens wegen Abweichung beantragt. Da es sich um eine planerische Aufgabe zur Lösung der Abweichung handelt verweigerte der Rat die Beratung und gab die Aufgabe der Entscheidung an die Baubehörde weiter.

TOP 3:

Die Fraktion wfk beantragte eine Bildung einer Arbeitsgruppe für eine geordnete Friedhofsentwicklungsplanung. Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

TOP 4:

Wegen schutzwürdiger Daten Dritter lt GemO § 35 Abs. 1 wurde TOP 4 in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Die Holzvermarktung der Gemeinde wird wie in der Vergangenheit weiter durch die Kommunale Holzvermarktungsorganisation Eifel GmbH durchgeführt.

TOP 5:

Die Planungen der Nutzung und Sanierung „Alte Schule“ im Rahmen des Dorferneuerungskonzeptes wurden am 27.03. in einer Ortsbegehung der ADD und der Kreisverwaltung vorgestellt. Die ADD hat nun die Pläne im Hinblick auf mögliche Förderung so bewertet, dass aus Sicht der Fördervorgabe die Außenhülle und das Dach, sowie die Räume Gemeindebüro förderfähig wären. Die Förderung der Sanierung Begegnungsstätte wurde im Hinblick der Nutzung des Bürgerhauses in Frage gestellt. Die Sanierung des Anbaus, bzw. Umbau zu Treppenhaus und angebautem Fahrstuhl, ist in Verbindung mit dem Umbau einer Arztpraxis nach den Richtlinien nicht förderfähig. Der Förderantrag ist bis zum 21.09. einzureichen und eine Förderung erfolgt mit 90% bei Zustimmung. In einer außerordentlichen Bauausschusssitzung soll nun geplant werden, welche Nutzung das Obergeschoss erhalten soll, um dieses eventuell ebenfalls in die Förderung zu integrieren. Auch im Hinblick auf andere mögliche Fördermöglichkeiten. Möglich wäre ebenfalls die Sanierung in zwei Phasen mit jeweils anderem Förderkonzept umzusetzen.

TOP 6:

Der Rat hat mehrheitlich beschlossen, dass das Angebot des Seniorentaxis nach der Probephase weitergeführt wird.

Fortsetzung folgt

Corinna Behrendt
Ortsbürgermeisterin