In der diesjährigen Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Acht/Welschenbach am 21.05.2026 haben die anwesenden bzw. vertretenden Jagdgenossen beschlossen, dass die Jagdgenossen gemäß § 10 (3) BJagdG i.V.m. § 15 (3) der Satzung der Jagdgenossenschaft Acht/Welschenbach die Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung für das Jagdjahr 2026/2027 innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung, also in der Zeit vom 01.06.2026 bis einschließlich 30.06.2026 beantragen können.
Die Anträge sind schriftlich oder zur Niederschrift an die Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen oder an den Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft Acht/Welschenbach, Herrn Helmut Thelen, Im Hasenbaum 15, 56729 Acht zu richten.
Wir bitten um Angabe der Bankverbindung.
Vor diesem Termin eingereichte Anträge oder nach dem 30.06.2026 eingehende Anträge auf Auszahlung der anteiligen Jagdpacht können für das Jagdjahr 2026/2027 keine Berücksichtigung mehr finden.
Eigentumsnachweise, soweit sie das Jagdkataster nach dem Stand vom 28.04.2025 erfasst, sind nicht vorzulegen. Sofern sich die Eigentumsflächen, bejagdbare Grundstücke, einzelnen Jagdgenossen nach diesem genannten Datum geändert haben, so ist dies auf dem Antrag unter Angabe der Flur- und Parzellen-Nr. anzugeben.
Die Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung liegt gem. § 5 (6) der Satzung der Jagdgenossenschaft Acht/Welschenbach ab dem 01.06.2026 für 2 Wochen zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen beim Vorsitzenden des Jagdvorstandes Helmut Thelen, Im Hasenbaum 15, 56729 Acht und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, Zimmer A306, 56727 Mayen, öffentlich aus.