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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Luxem für das Haushaltsjahr 2023 vom 26.05.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 07.03. und 16.05.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  581.650 Eur

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  537.530 Eur

Jahresüberschuss auf  —  44.120 Eur

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  —  540.560 Eur

die ordentlichen Auszahlungen auf  —  469.420 Eur

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  71.140 Eur

die außerordentlichen Einzahlungen auf  —  0 Eur

die außerordentlichen Auszahlungen auf  —  0 Eur

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  0 Eur

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.000 Eur

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  85.000 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  - 84.000 Eur

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  0 Eur

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  5.180 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1)  —  -5.180 Eur

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf  —  541.560 Eur

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf  —  559.600 Eur

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf  —  - 18.040 Eur

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 Eur

verzinste Kredite auf  —  0 Eur

zusammen auf  —  0 Eur

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A  —  300 v.H.

- Grundsteuer B  —  365 v.H.

b) Gewerbesteuer  —  365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  —  21,00 Eur

- für den zweiten Hund  —  30,00 Eur

- für jeden weiteren Hund  —  39,00 Eur

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2020 beträgt nach dem Jahresabschluss 1.873.862,34 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2021 mit 9.844,28 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 insgesamt 1.883.706,62 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages des Jahres 2022 mit 86.890,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 voraussichtlich 1.796.816,62 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses des Jahres 2023 mit 44.120,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 1.840.936,62 Eur.

Luxem, den 26.05.2023
Freund, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.05.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.06.2023 bis 21.06.2023 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Luxem, den 26.05.2023
Freund, Ortsbürgermeister