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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen für das Jahr 2022

Der Ortsgemeinderat Reudelsterz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.05.2023 beschlossen, für die vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 entstandenen beitragsfähigen Kosten für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Reudelsterz entsprechend den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBl. 1995, S. 175) in der jetzt gültigen Fassung und der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge (kurz: ABS wkB) der Ortsgemeinde Reudelsterz vom 19.11.2020 wiederkehrende Ausbaubeiträge zu erheben.

Gemäß § 4 ABS wkB unterliegen der Beitragspflicht alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit der Ortsgemeinde Reudelsterz gelegenen Verkehrsanlage haben.

Der Gemeindeanteil für die beitragspflichtigen Aufwendungen beträgt für das Jahr 2022 entsprechend § 10a Abs. 3 KAG i.V.m. § 5 der ABS wkB 33 %, demnach sind 67 % auf die Beitragspflichtigen umzulegen.

Beitragsfähige Kosten 2022, Beitragssätze

Die beitragsfähigen Kosten für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2022 werden auf 31.794,03 € festgesetzt. Die ermittelten Einnahmen betragen 20.136,90 €. Diese bewirken eine Minderung der betragsfähigen Kosten. Somit ergibt sich ein beitragsfähiger Gesamtaufwand von 11.657,13 €. Nach Abzug des 33 %-igen Gemeindeanteils (= 3.846,85 €) sind 7.810,28 € auf die Beitragspflichtigen umzulegen.

Der Ausbaubeitrag je m² gewichteter Grundstücksfläche für die Beitragserhebung wird auf 0,047345 € / m² beitragspflichtiger gewichteter Fläche festgesetzt.

Beitragsschuldner ist nach § 11 der ABS wkB, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglicher Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldnern.

Fälligkeit

Der wiederkehrende Ausbaubeitrag 2022 wird gemäß § 12 Abs. 1 der ABS wkB ein Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.

Reudelsterz, 26.05.2023
Thomas Stolz,
Ortsbürgermeister