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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kirchwald für das Haushaltsjahr 2023 vom 07.06.2023

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, am 27.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 02.06.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  1.929.850 Eur

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  1.849.840 Eur

Jahresüberschuss auf  —  80.010 Eur

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  —  1.868.930 Eur

die ordentlichen Auszahlungen auf  —  1.723.210 Eur

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  145.720 Eur

die außerordentlichen Einzahlungen auf  —  0 Eur

die außerordentlichen Auszahlungen auf  —  0 Eur

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  0 Eur

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  199.750 Eur

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  405.500 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  - 205.750 Eur

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  205.750 Eur

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf  —  40.340 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1)  —  165.410 Eur

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf  —  2.274.430 Eur

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf  —  2.169.050 Eur

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf  —  105.380 Eur

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 Eur

verzinste Kredite auf  — 205.750 Eur

zusammen auf  — 205.750 Eur

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A  — 345 v.H.

- Grundsteuer B  — 465 v.H.

b) Gewerbesteuer  — 400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  — 40,00 Eur

- für den zweiten Hund 96,00 Eur

- für jeden weiteren Hund  — 108,00 Eur

- für jeden Kampfhund  — 300,00 Eur

§ 5 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2020 beträgt nach dem Jahresabschluss 4.194.570,89 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2021 mit 6.178,91 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 insg. 4.200.749,80 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2022 mit 101.420,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 voraussichtlich 4.099.329,80 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2023 mit 80.010,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 4.179.339,80 Eur.

Kirchwald, den 07.06.2023
Seiwert
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.06.2023 bis 28.06.2023 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Kirchwald, den 07.06.2023
Seiwert
Ortsbürgermeister