Der Planungsverband „Gewerbepark am Nürburgring“ hat am 20.03.2023 die Aufstellung der IV. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark am Nürburgring“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Planungsziel:
Mit der IV. Änderung des Bebauungsplanes soll auf Antrag eines privaten Investors die planungsrechtliche Voraussetzung für den Neubau eines Zentrallagers mit Büroeinheiten geschaffen werden.
Geltungsbereich:
| Gemarkung | Flur | Parzellen Nr. |
| Meuspath | 2 | 199/88 und 199/55 |
(Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass dies Auswirkungen auf den Geltungsbereich hat.)
Die Abgrenzung des vorgesehenen Planbereiches kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 (1) Satz 2 i.V.m. § 1 (8) des BauGB bekannt gemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB. Es wird gem. § 13a (3) Nr. 1 i.V.m. § 13 (3) Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB.
Der Entwurf der IV. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark am Nürburgring“, bestehend aus einer Planurkunde, Textlichen Festsetzungen und einer Begründung liegt in der Zeit vom
Montag, 26.06.2023 bis Dienstag, 25.07.2023
während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.13 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Darüber hinaus sind die Planunterlagen im o.a. Zeitraum auf der Homepage der VG Adenau (www.adenau.de) unter der Rubrik Rathaus - Bekanntmachungen abrufbar.
Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Mögliche Stellungnahmen können
| • | schriftlich (per Post an die o. g. Adresse) |
| • | per E-Mail (ausschließlich an bauleitplanung@adenau.de) oder |
| • | zur Niederschrift |
abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.
Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 - Planen und Bauen - zur Auskunftserteilung zur Verfügung.