Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 29.03. und 05.06.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 343.200 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 416.990 € |
| Jahresfehlbetrag auf | 73.790 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 329.490 € |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 379.220 € |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | - 49.730 € |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0,00 € |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0,00 € |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 76.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 76.000 € |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 76.000 € |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 14.600 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1) | 61.400 € |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf | 405.490 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf | 469.820 € |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | - 64.330 € |
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 76.000 € |
| zusammen auf | 76.000 € |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 240.000 €.
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| a) Grundsteuer | |
| - Grundsteuer A | 345 v.H. |
| - Grundsteuer B | 465 v.H. |
| b) Gewerbesteuer | 400 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
| - für den ersten Hund | 24,00 Euro |
| - für den zweiten Hund | 36,00 Euro |
| - für jeden weiteren Hund | 48,00 Euro |
Das Eigenkapital zum 31.12.2020 beträgt nach dem Jahresabschluss 378.550,48 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2021 mit 5.989,41 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 insg. 372.561,07 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2022 mit 88.860,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 voraussichtlich 283.701,07 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 73.790,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 209.911,07 Eur.
Hinweis
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden am 07.06.2023 erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.06.2023 bis 05.07.2023 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.