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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hirten für das Haushaltsjahr 2023 vom 12.06.2023

für das Haushaltsjahr 2023 vom 12.06.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 29.03. und 05.06.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

die ordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die außerordentlichen Einzahlungen auf

die außerordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der außerordentlichen Ein- und

Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf1)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr auf

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 240.000 €.

§ 5

Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

- Grundsteuer B

b) Gewerbesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

- für den zweiten Hund

- für jeden weiteren Hund

§ 6

Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2020 beträgt nach dem Jahresabschluss 378.550,48 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2021 mit 5.989,41 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 insg. 372.561,07 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2022 mit 88.860,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2022 voraussichtlich 283.701,07 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2023 mit 73.790,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 voraussichtlich 209.911,07 Eur.

Hirten, den 12.06.2023
Engels
Ortsbürgermeister

Hinweis

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden am 07.06.2023 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.06.2023 bis 05.07.2023 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.

Hirten, den 12.06.2023
Engels
Ortsbürgermeister