Der Ortsgemeinderat Luxem hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.05.2024 beschlossen, für die Ausgaben des Jahres 2023, die für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege entstanden sind, gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 28.11.2023, wiederkehrende Beiträge zu erheben.
Der Beitragssatz pro qm Grundstücksfläche im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemarkung Luxem wird auf 0,001230 €/m2festgesetzt.
Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Beitragsbescheide durch die Verbandsgemeindeverwaltung zugestellt werden.