Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Kottenheim, Flur 4. Er ist in der nachfolgend abgedruckten Plankarte (Auszug aus den Geobasisinformationen - Liegenschaftskarte -), die als Anlage Bestandteil dieser Öffentlichen Bekanntmachung ist, durch eine schwarz gestrichelte Linie umgrenzt. Die neuen externen Ausgleichsflächen sind auf der Übersichtskarte als Hinweis (nicht zum Geltungsbereich gehörend) dargestellt.
Der Ortsgemeinderat von Kottenheim hat in der öffentlichen Sitzung am 02.06.2026 den Planaufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wolfskaul“ gefasst, um das förmliche Aufstellungsverfahren in Gang zu setzen.
Auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flur 4, Flurstück 1172, weist der Bebauungsplan Ausgleichsflächen aus. Die Gemeinde beabsichtigt diese noch nicht umgesetzte Ausgleichsmaßnahme zu verlegen und stattdessen ein weiteres gewerbliches Baugrundstück auszuweisen.
Geplant ist die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes nach § 8 Baunutzungsverordnung.
Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Ortsgemeinderat hat zugleich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Bereitstellung des Bebauungsplanentwurfes im Internet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Auslegungsdauer
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus
| - | Planentwurf, |
| - | Textliche Festsetzungen |
| - | Begründung mit Umweltbericht und schalltechn. Gutachten |
kann gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 15.06 bis zum 15.07.2026
unter
www.vordereifel.de - Rubrik Rathaus / Offenlage/Downloads / Bebauungspläne / Ortsgemeinde Kottenheim / 2. Änd. Wolfskaul
im Internet eingesehen werden.
Die Unterlagen liegen zudem bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, 56727 Mayen, Kelberger Str. 26, Bauverwaltung, Zimmer A209, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, vorgebracht werden. Sie können diese auch per Email an j.gaeb@vordereifel.de senden.
Hinweis zur Umweltverträglichkeitsprüfung:
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Näheres ergibt sich aus dem Umweltbericht, als einem Teil der Begründung zu dem Vorentwurf.