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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Gemeinderatssitzung am 02.06.2026 in drei Teilen - Teil 1

Liebe Kottenheimer,

am 02.06.2026 fand die Sitzung des Gemeinderates statt. Über folgende Tagesordnungspunkte wurde beraten:

TOP 1:

Der Bebauungsplan „Auf der Wolfskaul“ wurde im Jahr 2021 offengelegt, um die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden inzwischen vom Planungsbüro FWI Teamplan GmbH ausgewertet, bewertet und gewürdigt. Über die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanes hat der Gemeinderat beraten und abgestimmt. Die fortgeschriebene Satzung wird nun erneut zur Beteiligung offengelegt.

TOP 2:

Für den Bebauungsplan „Wolfskaul“, der im Juni 2000 rechtskräftig wurde, soll im Rahmen eines Planverfahrens eine 2. Änderung erfolgen. Auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flur 4, Flurstück 1172, sind im derzeit gültigen Bebauungsplan Ausgleichsflächen ausgewiesen. Die Gemeinde beabsichtigt, diese bislang nicht umgesetzte Ausgleichsmaßnahme zu verlegen und stattdessen ein weiteres gewerbliches Baugrundstück auszuweisen. Der Gemeinderat fasste die Beschlüsse zur Einleitung des Änderungsverfahrens, zum Vorentwurf der Änderung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.

TOP 3:

Der Ortsgemeinderat genehmigte die Annahme einer Spende der Kreissparkasse Mayen, St.-Veit-Straße 22–24, 56727 Mayen, in Höhe von 300,00 € zugunsten der Seniorenarbeit.

TOP 4:

Der Ortsgemeinderat Kottenheim beschloss, sich nicht an den aufgrund gestiegener Baukosten zusätzlich entstandenen Mehrkosten für die Errichtung eines Personenaufzuges in der Kindertagesstätte St. Anna mit einem Anteil von 65 % zu beteiligen.

Nach der vorliegenden Schlussabrechnung des Bistums Trier belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 156.212,84 €. Die ursprüngliche Kostenschätzung lag bei 147.283,61 €. Die bewilligte Landesförderung in Höhe von 90 % bezieht sich ausschließlich auf die ursprüngliche Kostenberechnung. Dadurch würde sich der von der Ortsgemeinde zu tragende Kostenanteil auf insgesamt 15.377,43 € erhöhen. Unter Berücksichtigung der bereits mit Beschluss vom 18.02.2025 übernommenen Kostenbeteiligung in Höhe von 9.573,43 € ergäbe sich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von 5.804,00 €, dessen Übernahme die Gemeinde ablehnt.

Fortsetzung folgt