Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am
14.05.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 576.850 Eur
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 629.640 Eur
Jahresfehlbetrag auf — 52.790 Eur
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 571.130 Eur
die ordentlichen Auszahlungen auf — 619.320 Eur
der Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf — -48.190 Eur
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0 Eur
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0 Eur
der Saldo der außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf — 0 Eur
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 Eur
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 30.040 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — - 30.040 Eur
die Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 78.230 Eur
die Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit1) auf — 0 Eur
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf1) — 78.230 Eur
der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf — 649.360 Eur
der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf — 649.360 Eur
die Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr auf — 0 Eur
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 Eur
verzinste Kredite auf — 0 Eur
zusammen auf — 0 Eur
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung und/oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| a) | Grundsteuer |
|
| - Grundsteuer A — 345 v.H. |
|
| - Grundsteuer B — 465 v.H. |
| b) | Gewerbesteuer — 400 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
|
| - für den ersten Hund — 25,00 Eur |
|
| - für den zweiten Hund — 50,00 Eur |
|
| - für jeden weiteren Hund — 100,00 Eur |
Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 1.517.216,81 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2023 mit 164.351,02 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 insg. 1.681.567,83 €.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2024 mit 270,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.681.837,83 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 52.790,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 1.629.047,83 Eur.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.06.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.06.2025 bis 02.07.2025 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer 57, öffentlich aus.