TOP 5:
Das Bistum Trier hat eine Kostensteigerung bei der Erneuerung der Trennwandanlagen in der Kindertagesstätte St. Anna mitgeteilt. Bei der Montage wurde durch die ausführende Firma ein Schaden verursacht, dessen Kosten nicht von der Firma übernommen werden. Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, sich nicht an den zusätzlich anfallenden Mehrkosten zu beteiligen.
Zusammen mit dem bereits beschlossenen Anteil in Höhe von 5.586,88 € würde sich die Gesamtkostenbeteiligung der Ortsgemeinde Kottenheim auf 6.841,38 € erhöhen. Dies entspricht einer Mehrbelastung von 1.254,50 €.
TOP 6:
Die CDU-Fraktion stellte einen Antrag zur Erstellung eines Familien-Erlebnisrundwanderweges, um das touristische Angebot und die Attraktivität für Familien zu steigern. Der Ortsgemeinderat begrüßte den Vorschlag und beschloss:
• | sich dem von der Ortsgemeinde Ettringen beauftragten Konzept zur Planung und Machbarkeit eines Walderlebnispfades bzw. eines vergleichbaren touristischen Angebotes für Familien in Zusammenarbeit mit dem Touristik-Büro Vordereifel anzuschließen, |
• | geeignete Standorte zu untersuchen, |
• | Fördermöglichkeiten vor Projektbeginn zu prüfen, |
• | im Rahmen des Konzeptes zu klären, wer die Pflege und Unterhaltung des Weges übernimmt und die Kosten trägt, |
• | die Naturverträglichkeit möglicher Standorte zu bewerten und hierzu insbesondere eine Abstimmung mit dem zuständigen Forstamt, dem Jagdverband sowie der unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen. |
TOP 7:
Auf Empfehlung des Werkausschusses fasste der Ortsgemeinderat zur Erhebung von einmaligen Wasserausbaubeiträgen folgenden Beschluss:
Die Ortsgemeinde Kottenheim erhebt auf Grundlage der Entgeltsatzung vom 06.03.2015 in der Fassung der 1. Änderung vom 23.10.2015 Vorausleistungen auf die einmaligen Beiträge für die Erneuerung der Wasserversorgungsleitungen in der Thürer Straße gemäß § 7 der Entgeltsatzung. Die Entgeltsatzung ist einsehbar unter https://www.vordereifel.de/politik/satzungen-ortsgemeinden/kottenheim/entgeltsatzung-wasserversorgung/entgeltsatzung-wasserversorgung.pdf?cid=1p7
Beitragssatz:
Für die Vorausleistungserhebung findet der gültige Beitragssatz von 2,0799 €/m² gewichteter Grundstücksfläche zuzüglich 7 % gesetzlicher Mehrwertsteuer Anwendung. Dies entspricht 2,2255 €/m².
Fälligkeit:
Die Vorausleistungen werden entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Ortsgemeinderates vom 24.06.2010 in einer Rate erhoben und sind drei Monate nach Zustellung der Bescheide fällig.
Abschluss von Ablöseverträgen:
Die Ortsgemeinde Kottenheim bietet allen Beitragspflichtigen anstelle eines Vorausleistungs- bzw. Beitragsbescheides den Abschluss eines Ablösevertrages über den einmaligen Erneuerungsbeitrag an.
Fortsetzung folgt