In der Gemarkung Kottenheim, wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung durch den Fortführungsnachweis mit dem Aktenzeichen bL 22657/2021 aktualisiert.
| Flur | Flurstück Alt | Flurstück Neu | Lagebezeichnung |
| 6 | 505/2 | 505/65505/66 | K 93Unten im Biersberg |
| 6 | 515 | 515/1515/2 | K 93Unten im Biersberg |
| 6 | 2097/632 | 632/1632/2 | K 93Unten im Biersberg |
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“
Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 22. Juni 2026 bis 31. Juli 2026 beim Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück in Mayen ausgelegt und kann während der Dienststunden (von 08.00 bis 15.30 Uhr) eingesehen werden.
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann auch im Internet unter
https://vermka-osteifel-hunsrueck.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Fortführungsmitteilung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann bei dem Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5a in 56727 Mayen
| 1. | in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes |
| 2. | schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes, |
| 3. | schriftlich oder |
| 4. | zur Niederschrift |
erhoben werden.
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück finden Sie unter
https://vermka-osteifel-hunsrueck.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.