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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 25/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters

In der Gemarkung Kottenheim, wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung durch den Fortführungsnachweis mit dem Aktenzeichen bL 22657/2021 aktualisiert.

Flur

Flurstück Alt

Flurstück Neu

Lagebezeichnung

6

505/2

505/65505/66

K 93Unten im Biersberg

6

515

515/1515/2

K 93Unten im Biersberg

6

2097/632

632/1632/2

K 93Unten im Biersberg

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 22. Juni 2026 bis 31. Juli 2026 beim Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück in Mayen ausgelegt und kann während der Dienststunden (von 08.00 bis 15.30 Uhr) eingesehen werden.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann auch im Internet unter

https://vermka-osteifel-hunsrueck.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen

eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Fortführungsmitteilung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann bei dem Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5a in 56727 Mayen

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes

2.

schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes,

3.

schriftlich oder

4.

zur Niederschrift

erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück finden Sie unter

https://vermka-osteifel-hunsrueck.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.

Im Auftrag
gez. Michael Maur, Vermessungsrat