aus aktuellem Anlass weise ich auf § 12 Halten und Parken der StVo hin: Das Parken ist unzulässig über Schachtdeckeln.
Grund hierfür ist der Hauptwasseranschluss des Friedhofs, dieser befindet sich am alten Eingang, bei technischen Problemen ist dann der Zugang nicht mehr möglich, bei dringenden technischen Problemen muss das Fahrzeug dann abgeschleppt werden!
Ich bitte um Beachtung!