1.
In der diesjährigen Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Baar am 18.06.2024 haben die anwesenden bzw. vertretenden Jagdgenossen beschlossen, dass die Jagdgenossen gemäß § 12 (2) LJG i.V.m. § 15 (3) der Satzung der Jagdgenossenschaft Baar vom 26.04.2001, die Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung für das Jagdjahr 2024/2025 innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung, also in der Zeit vom 01.07.2024 bis einschließlich 31.07.2024 beantragen können.
Die Anträge sind schriftlich oder zur Niederschrift an die Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen oder an den Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft Baar, Herrn Markus Schmitt, Talstraße 3, 56729 Baar, zu richten.
Wir bitten um Angabe der Bankverbindung.
Vor diesem Termin eingereichte Anträge oder nach dem 31.07.2024 eingehende Anträge auf Auszahlung der anteiligen Jagdpacht können für das Jagdjahr 2024/2025 keine Berücksichtigung mehr finden.
Eigentumsnachweise, soweit sie das Jagdkataster nach dem Stand vom 11.01.2019 erfasst, sind nicht vorzulegen. Sofern sich die Eigentumsflächen, bejagdbare Grundstücke, einzelnen Jagdgenossen nach diesem genannten Datum geändert haben, so ist dies auf dem Antrag unter Angabe der Flur- und Parzellen-Nr. anzugeben.
2.
Die Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung liegt gem. § 5 (6) der Satzung der Jagdgenossenschaft Baar ab dem 01.07.2024 für 2 Wochen zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen beim Vorsitzenden des Jagdvorstandes, Herrn Markus Schmitt, Talstraße 3, 56729 Baar und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, Zimmer 57, 56727 Mayen, öffentlich aus.