Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Sankt Johann,
in letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Gästen und Anwohnern der Gemeinde wegen verschmutzter und mit Unkraut bewachsener Gräber.
Wir möchten heute darauf hinweisen, dass die Grabpflegeberechtigten gemäß der Friedhofssatzung von Sankt Johann, § 25 und § 26, verpflichtet sind, die Gräber zu pflegen sowie Unkraut und verwelkte Blumen zu entfernen und das Grab in einem sauberen Zustand zu halten.
Es besteht auch die Möglichkeit diese Arbeiten durch einen Friedhofsgärtner gegen Bezahlung durchführen zu lassen.