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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ortsgemeinde St. Johann

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Buchstück 2“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

I. Auslegungsbeschluss

In der öffentlichen Sitzung am 26.06.2024 hat der Ortsgemeinderat von St. Johann die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.

II. Geltungsbereich

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung St. Johann, Flure 3 und 4. Er ist in der nachfolgend abgedruckten, unmaßstäblichen Geltungsbereichskarte durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

Die Geltungsbereichskarte ist als Anlage Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.

Externe Ausgleichsmaßnahmen liegen in der Gemarkung St. Johann, Flure 1, 3 und 6. Sie sind in der auf der Geltungsbereichskarte abgedruckten Übersichtskarte dargestellt.

III. Auslegungsdauer

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Im Buchstück 2“ – bestehend aus der Planurkunde, dem Satzungstext sowie der Begründung liegen in der Zeit vom

11.07. bis einschließlich 12.08.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelbergerstr. 26, 56727 Mayen – Zimmer A209 - während der Öffnungszeiten (montags- donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 – 13:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zudem können die Unterlagen in diesem Zeitraum auch auf unserer Internetseite

https://vordereifel.de/verwaltung-und-rathaus/offenlage--downloads/bebauungsplaene/ortsgemeinde-sankt-johann/im-buchstueck-2 sowie über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.

Während der Offenlage können Stellungnahmen schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel vorgebracht werden. Sie können ihre Stellungnahme auch an folgende Email-Adresse senden: j.gaeb@vordereifel.de.

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

St. Johann, 28.06.2024
- Siegel -
Wollenweber,
Ortsbürgermeister