Titel Logo
Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Friedhof Monreal

Einebnung von Grabstätten

Bei nachfolgenden Grabstätten sind die Ruhezeiten bzw. die Nutzungsrechte abgelaufen. Diese Grabstätten stehen zur Einebnung an.

Name des/der Bestatteten

Grabart

Grabbez.:

Engels Florentine

Kinderreihengrabstätte

1/3/19

Brixius Alois und Johann

Doppelgrabstätte

2a/2/1

Bittmann Maria, Gustav u.

Friedr.

Doppelgrabstätte

3/1/5

Westdickenberg Gerd

Reihengrabstätte

3/6/10

Heinrichs Matthias

Reihengrabstätte

3/6/11

Hermes Ernst

Reihengrabstätte

3/6/12

Nehren Marianne

Reihengrabstätte

3/6/14

Mais Gertrud

Reihengrabstätte

3/6/15

Hendel Josefine

Reihengrabstätte

3/7/2

Krämer Gertrud

Reihengrabstätte

3/7/3

Grün Gertud

Reihengrabstätte

3/7/5

Astor Herbert

Reihengrabstätte

3/7/7

Lorenz Herbert

Reihengrabstätte

4/2/2

Alpes Änne u. Hermann,

Wagner Ursula

Wahlgrabstelle

4/3/1

Gemäß der Friedhofssatzung für den Friedhof Monreal sind nach Ablauf der Ruhezeit, bzw. der Nutzungszeit die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Die Nutzungsberechtigten und Angehörigen dieser Grabstätten werden gebeten, die Grabstellen bis 15.10.2025 einzuebnen, sowie die Grabsteine, Einfassungen und Fundamente zu entfernen.

Eine mögliche Entsorgung der Grabsteine und der Grabeinfassungen einschließlich der Fundamente kann kostenfrei während der Öffnungszeiten über jede Abfall-Containerinsel des Landkreises Mayen-Koblenz in den dort aufgestellten Bauschuttcontainern erfolgen. Bei der Entsorgung über den Bauschuttcontainer ist darauf zu achten, dass die entsorgten Stücke maximal eine Kantenlänge von 1 m haben dürfen.

Cornelia Becke
Ortsbürgermeisterin