In seiner öffentlichen Sitzung am 26. Januar 2022 hat der Ortsgemeinderat Ettringen nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB) die Umlegung für die bodenordnerische Umsetzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „In der Trift“ angeordnet.
In Vorbereitung des förmlichen Umlegungsverfahrens findet am Dienstag, den 19. Juli 2022, um 18:00 Uhr im Gemeindehaus in Ettringen, Kreuzstraße 8, 56729 Ettringen eine Anhörung nach § 47 BauGB statt.
In der Veranstaltung wird über Ziel und Zweck, den Verfahrensablauf, die Abfindungsgrundsätze, die wirtschaftlichen Auswirkungen und die Rechtsgrundlagen der Umlegung informiert sowie die Gelegenheit eingeräumt, sich zu äußern.
Zu der Anhörung sind alle Eigentümer und Eigentümerinnen von betroffenen Grundstücken, Wohnungseigentum und sonstigen Rechten sowie Erbbauberechtigte eingeladen.
Die voraussichtliche Abgrenzung des Verfahrensgebietes der Umlegung ist aus der mitveröffentlichten Übersichtskarte ersichtlich. Sie bildet einen Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Hinweis nach § 27 a Verwaltungsverfahrensgesetz:
Diese Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.vordereifel.de - Verwaltung und Rathaus - Offenlage / Downloads - Umlegungsverfahren - Ortsgemeinde Ettringen - In der Trift