Der Ortsgemeinderat Monreal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.04.2024 beschlossen, für die Ausgaben des Jahres 2023, die für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege entstanden sind, gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 17.01.2024, wiederkehrende Beiträge zu erheben.
Der Beitragssatz pro qm Grundstücksfläche im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemarkung Monreal wird auf 0,001010 Eur/m2 festgesetzt.
Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden darauf hingewiesen, dass die Beitragsbescheide durch die Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel zugestellt werden.