Geltungsbereich
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Reudelsterz, Flur 5, Flurstück 1/1 (tlw.); er ist in der nachfolgend abgedruckten Plankarte (Auszug aus den Geobasisinformationen - Liegenschaftskarte -), die als Anlage Bestandteil dieser Öffentlichen Bekanntmachung ist, durch eine schwarz gestrichelte Linie umgrenzt.
1. Planaufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat von Reudelsterz hat in der öffentlichen Sitzung am 26.06.2025 den Planaufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Teilgebiet „Solarpark 1“ gefasst, um das förmliche Aufstellungsverfahren in Gang zu setzen.
Die Ortsgemeinde Reudelsterz kommt hier einem Antrag eines Investors auf Ausweisung einer Fläche für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück des ehemaligen Sportplatzes nach.
Geplant ist die Ausweisung eines Sondergebietes nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaik“.
Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ortsgemeinderat hat zugleich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Auslegungsdauer
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus
| - | Planentwurf, |
| - | Textliche Festsetzungen |
| - | Begründung mit Umweltbericht, |
| - | vorliegende Gutachten (Biotoptypen, Visualisierung, Blendwirkung), kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit |
vom 21.07.2025 bis zum 21.08.2025
unter
www.vordereifel.de - Rubrik Rathaus / Offenlage/Downloads / Bebauungspläne / Ortsgemeinde Reudelsterz / „Solarpark 1“ im Internet eingesehen werden.
Die Unterlagen liegen zudem bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, 56727 Mayen, Kelberger Str. 26, Bauverwaltung, Zimmer A209, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, vorgebracht werden. Sie können diese auch per Email an j.gaeb@vordereifel.de senden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zur Umweltverträglichkeitsprüfung:
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt. Näheres ergibt sich aus dem Umweltbericht, als einem Teil der Begründung zu dem Vorentwurf.