Liebe Reudelsterzer, / Innen
Als Anlieger sind Sie durch die Straßenreinigungssatzung verpflichtet, den an Ihr Grundstück grenzenden Gehweg / Straße von Bewuchs freizuhalten und zu reinigen.
Überhängende Hecken, Sträucher und störendes Unkraut muss bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
Freileitungen und Straßenbeleuchtungen sind ebenfalls frei zu halten.
Weiter verweisen wir hier auf die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen. https://www.vordereifel.de/politik/satzungen-ortsgemeinden/reudelsterz/
Machen Sie bitte mit, dass unsere Gemeinde so sauber wie nur möglich bleibt.