Am Sonntag, dem 24. September 2023, von 8:00 bis 18:00 Uhr, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
und
am Sonntag, dem 15. Oktober 2023, von 8:00 bis 18:00 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 18. August 2023, 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.