Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz gibt hiermit gem. § 11 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Folgendes bekannt:
Auflösung des „Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden“ zum 31.12.2024
Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden hat in ihrer Sitzung am 04.06.2024 gem. § 11 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) unter TOP 1 mit der erforderlichen Mehrheit den Grundsatzbeschluss gefasst, den Forstzweckverband Ettringen-Rieden zum 31.12.2024 aufzulösen.
Die Beschlüsse der Verbandsmitglieder gem. § 14 der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden liegen vor.
Die Auflösung des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden zum 31.12.2024 wird nach § 11 Absatz 1 KomZG durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als zuständige Aufsichts- und Errichtungsbehörde bestätigt.
Hinweis: Gem. § 11 Abs. 4 KomZG gilt der Zweckverband nach seiner Auflösung als fortbestehend, soweit und solange der Zweck der Abwicklung es erfordert (gesetzliche Fiktion).