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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Luxem für das Haushaltsjahr 2025 vom 08.01.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am

04.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

663.020 Eur

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

524.060 Eur

Jahresüberschuss auf

138.960 Eur

2.

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

624.080 Eur

die ordentlichen Auszahlungen auf

456.630 Eur

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

167.450 Eur

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 Eur

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 Eur

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 Eur

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

250 Eur

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

528.500 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 528.250 Eur

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

266.190 Eur

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

5.390 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1)

260.800 Eur

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

890.520 Eur

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

990.520 Eur

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf

-100.000 Eur

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Eur

verzinste Kredite auf

266.190 Eur

zusammen auf

266.190 Eur

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 300.000 Eur festgesetzt.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

- Grundsteuer A

300 v.H.

- Grundsteuer B

365 v.H.

b)

Gewerbesteuer

365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

21,00 Eur

- für den zweiten Hund

30,00 Eur

- für jeden weiteren Hund

39,00 Eur

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 1.864.043,63 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2023 mit 82.188,06 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 insgesamt 1.946.231,69 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses des Jahres 2024 mit 100.430,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 2.046.661,69 Eur.

Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses des Jahres 2025 mit 138.960,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 2.185.621,69 Eur.

Luxem, den 08.01.2025
Martin Freund, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden am 07.01.2025 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.01.2025 bis 29.01.2025 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A 306, öffentlich aus.

Luxem, den 08.01.2025
Martin Freund, Ortsbürgermeister