Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am
04.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 663.020 Eur |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 524.060 Eur |
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| Jahresüberschuss auf | 138.960 Eur |
| 2. | im Finanzhaushalt | |
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| die ordentlichen Einzahlungen auf | 624.080 Eur |
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| die ordentlichen Auszahlungen auf | 456.630 Eur |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 167.450 Eur |
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| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 Eur |
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| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 Eur |
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| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 Eur |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 250 Eur |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 528.500 Eur |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 528.250 Eur |
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| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 266.190 Eur |
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| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 5.390 Eur |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1) | 260.800 Eur |
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| der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf | 890.520 Eur |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf | 990.520 Eur |
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| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | -100.000 Eur |
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| 1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung | |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| zinslose Kredite auf | 0 Eur |
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| verzinste Kredite auf | 266.190 Eur |
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| zusammen auf | 266.190 Eur |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 300.000 Eur festgesetzt.
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| a) | Grundsteuer | |
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| - Grundsteuer A | 300 v.H. |
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| - Grundsteuer B | 365 v.H. |
| b) | Gewerbesteuer | 365 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
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| - für den ersten Hund | 21,00 Eur |
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| - für den zweiten Hund | 30,00 Eur |
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| - für jeden weiteren Hund | 39,00 Eur |
Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt nach dem Jahresabschluss 1.864.043,63 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses 2023 mit 82.188,06 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2023 insgesamt 1.946.231,69 Eur.
Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses des Jahres 2024 mit 100.430,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 voraussichtlich 2.046.661,69 Eur.
Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses des Jahres 2025 mit 138.960,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 2.185.621,69 Eur.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden am 07.01.2025 erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.01.2025 bis 29.01.2025 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A 306, öffentlich aus.