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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Vordereifel für das Haushaltsjahr 2026 vom 07.01.2026

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 04.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

14.809.370 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

14.889.870 €

Jahresfehlbetrag auf

80.500 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

14.324.400 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

14.255.570 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

68.830 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 €

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.675.100 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

7.219.200 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.544.100 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

1.544.100 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

68.830 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1)

1.475.270 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

21.543.600 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

21.543.600 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf

0 €

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

1.544.100 €

zusammen auf

1.544.100 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 5.000.000,00 €.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 5.000.000,00 €.

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Eigenbetrieb "Abwasserwerk"

1.708.116 €

2. Kredite zur Liquiditätssicherung

Eigenbetrieb "Abwasserwerk"

5.000.000 €

3. Verpflichtungsermächtigungen

Eigenbetrieb "Abwasserwerk"

0 €

§ 6 Umlagen

1. Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 31,8 v.H. festgesetzt.

2. Neben der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage werden für folgende Zwecke von den aufgeführten Ortsgemeinden nach den angegebenen Grundlagen Sonderumlagen (§ 32 Abs. 2 LFAG) erhoben:

Ergebnishaushalt:

Für die Personal- und Sachkosten der Grundschulen Boos, Herresbach, Langenfeld, Monreal und Weiler wird eine Sonderumlage nach den Schülerzahlen der Klassen 1-4 (Stichtag: 01.09.2025) von den beteiligten Ortsgemeinden erhoben und zwar:

Grundschulen

1. Grundschule Boos

43.130 €

2. Grundschule Herresbach

151.590 €

3. Grundschule Langenfeld

105.960 €

4. Grundschule Monreal

86.590 €

5. Grundschule Weiler

17.550 €

Für die durch anderweitige Einnahmen nicht gedeckten Personal- und Sachkosten für die Kindertagesstätten Monreal, Nachtsheim und Weiler wird eine Sonderumlage nach den Kinderzahlen von den beteiligten Ortsgemeinden erhoben.

Maßgebend sind die Kinderzahlen im Jahresdurchschnitt.

Kindertagesstätten

1. Kindertagesstätte Monreal

153.880 €

2. Kindertagesstätte Nachtsheim

57.440 €

3. Kindertagesstätte Weiler

184.330 €

Finanzhaushalt:

Des Weiteren wird eine Sonderumlage für die bei den Grundschulen und Kindertagesstätten im Finanzhaushalt vorgesehenen Investitionen nach den Einwohnerzahlen (30.06.2025), wie sie bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen 2024 zugrunde gelegt sind, von den beteiligten Ortsgemeinden erhoben und zwar:

Grundschulen

1. Grundschule Boos

0 €

2. Grundschule Herresbach

4.500 €

3. Grundschule Langenfeld

11.500 €

4. Grundschule Monreal

14.000 €

5. Grundschule Weiler

90.000 €

Kindertagesstätten

1. Kindertagesstätte Monreal

303.500 €

2. Kindertagesstätte Nachtsheim

806.000 €

3. Kindertagesstätte Weiler

26.000 €

§ 7

Altersteilzeit

Die Zahl der im Haushaltsjahr bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird auf 0 festgelegt.

§ 8

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Entgelte für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen und der einmaligen Kanalbaubeiträge (§§ 7, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes) werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1. Öffentliche Abwasserbeseitigung

1.1

Die Kanalbenutzungsgebühr wird je cbm verbrauchtes Wasser festgesetzt auf 1,97 €.

1.1.1

Die Vorausleistungen auf die Kanalbenutzungsgebühren 2026 werden auf 1,97 € je cbm verbrauchtes Wasser festgesetzt.

1.2

Der wiederkehrende Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung wird je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse auf 0,15 € festgesetzt.

1.2.1

Die Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge 2026 für die Schmutzwasserbeseitigung werden je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse auf 0,15 festgesetzt.

1.3

Der wiederkehrende Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung wird je qm verdichtete Abflussfläche auf 0,38 festgesetzt.

1.3.1

Die Vorausleistungen auf die wiederkehrenden Beiträge 2026 für die Niederschlagswasserbeseitigung werden je qm verdichtete Abflussfläche auf 0,38 € festgesetzt.

1.4

Die Fäkalschlammgebühr wird je cbm abgefahrener Schlamm (§ 52 LWG) festgesetzt auf 35,90 €

1.5

Die laufende Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden an den Aufwendungen der Straßenoberflächenentwässerung wird für 2026 auf 0,58 € je qm öffentlicher Straßen-, Wege- und Platzfläche festgesetzt.

1.6

Einmalige Kanalbaubeiträge

1.6.1

Flächenkanalisation

1.6.1.1

Für den Kostenanteil Schmutzwasser wird der Beitragssatz auf 6,99 € je qm Grundstücksfläche mit Vollgeschoss­zuschlägen festgesetzt.

1.6.1.2

Für den Kostenanteil Niederschlagswasser wird der Beitragssatz auf 13,80 € je qm verdichtete Abflussfläche festgesetzt.

1.6.2

Gemeinschaftsanlagen (Kläranlagen, Verbindungssammler, Fangbecken)

1.6.2.1

Für den Kostenanteil Schmutzwasser wird der Beitragssatz auf 1,90 je qm Grundstücksfläche mit Vollge­schoss-zuschlägen festgesetzt.

1.6.2.2

Für den Kostenanteil Niederschlagswasser wird der Beitragssatz auf 2,50 € je qm verdichtete Abflussfläche festgesetzt.

1.6.3

Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung - Ortsgemeinden

1.6.3.1

Flächenkanalisation

Der Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung der Ortsgemeinden wird auf 19,55 € je qm Straßen-, Wege- und Platzfläche festgesetzt.

1.6.3.2

Gemeinschaftsanlagen

Der Kostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung der Ortsgemeinden wird auf 5,29 € je qm Straßen-, Wege- und Platzfläche festgesetzt.

2. Umlegung der Abwasserabgabe 2026 auf die Anschlussnehmer

Nach den Bestimmungen des Landesabwasserabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz und der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Vordereifel vom 24.07.2015 wird die Abwasser­abgabe bei Kleineinleitern auf 17,90 € je Einwohner festgesetzt (Stand: 30.06.2026).

§ 9

Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt nach dem Jahresabschluss 2.775.117,75 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahres-fehlbetrages 2024 mit 534.908,37 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 insg. 2.240.209,38 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresüberschusses des Jahres 2025 mit 3.070,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 2.243.279,38 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2026 mit 80.500,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2026 voraussichtlich 2.162.779,38 Eur.

Mayen, den 07.01.2026
Christoph Kicherer
I.Beigeordneter

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung wurden am 07.01.2026 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.01.2026 bis 28.01.2026 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, Zimmer A306, öffentlich aus.

Mayen, den 07.01.2026
Christoph Kicherer
I.Beigeordneter