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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Siebenbach für das Haushaltsjahr 2026 vom 09.01.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am

02.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

357.250 Eur

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

370.950 Eur

Jahresfehlbetrag auf

13.700 Eur

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

339.260 Eur

die ordentlichen Auszahlungen auf

337.450 Eur

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

1.810 Eur

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 Eur

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 Eur

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 Eur

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

439.000 Eur

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

592.500 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-153.500 Eur

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

150.000 Eur

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf

0 Eur

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1)

150.000 Eur

der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf

928.260 Eur

der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf

929.950 Eur

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf

-1.690 Eur

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Eur

verzinste Kredite auf

150.000 Eur

zusammen auf

150.000 Eur

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 200.000 € festgesetzt.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

b)

Gewerbesteuer

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

24,00 Eur

- für den zweiten Hund

36,00 Eur

- für jeden weiteren Hund

48,00 Eur

§ 6 Eigenkapital

Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt nach dem Jahresabschluss 1.795.650,99 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2024 mit 72.244,58 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 insg. 1.723.406,41 €.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 95.990,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 1.627.416,41 Eur.

Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2026 mit 13.700,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2026 voraussichtlich 1.613.716,41 Eur.

Siebenbach, den 09.01.2026
Helmut Schmitt
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden am 06.01.2026 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.01.2026 bis 28.01.2026 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.

Siebenbach, den 09.01.2026
Helmut Schmitt
Ortsbürgermeister