Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am
02.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 357.250 Eur |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 370.950 Eur |
| Jahresfehlbetrag auf | 13.700 Eur |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 339.260 Eur |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 337.450 Eur |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 1.810 Eur |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 Eur |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 Eur |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 Eur |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 439.000 Eur |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 592.500 Eur |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -153.500 Eur |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 150.000 Eur |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit1) auf | 0 Eur |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1) | 150.000 Eur |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen1) auf | 928.260 Eur |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen1) auf | 929.950 Eur |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | -1.690 Eur |
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Eur |
| verzinste Kredite auf | 150.000 Eur |
| zusammen auf | 150.000 Eur |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 200.000 € festgesetzt.
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| a) | Grundsteuer | |
| - Grundsteuer A | 345 v.H. |
| - Grundsteuer B | 465 v.H. |
| b) | Gewerbesteuer | 400 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| - für den ersten Hund | 24,00 Eur |
| - für den zweiten Hund | 36,00 Eur |
| - für jeden weiteren Hund | 48,00 Eur |
Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt nach dem Jahresabschluss 1.795.650,99 Eur. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2024 mit 72.244,58 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2024 insg. 1.723.406,41 €.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2025 mit 95.990,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2025 voraussichtlich 1.627.416,41 Eur.
Unter Berücksichtigung des geplanten Jahresfehlbetrages des Jahres 2026 mit 13.700,00 Eur beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2026 voraussichtlich 1.613.716,41 Eur.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden am 06.01.2026 erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.01.2026 bis 28.01.2026 während den Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag, 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen, Zimmer A306, öffentlich aus.