I.
Am Sonntag, dem 22. März 2026, von 8:00 bis 18:00 Uhr, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters
und
am Sonntag, dem 12. April 2026, von 8:00 bis 18:00 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 13. Februar 2026, 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.