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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Widmung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Bermel

Der Ortsgemeinderat Bermel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.07.2023 den Beschluss gefasst, die nachfolgend aufgeführten Gemeindestraßen entsprechend § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in seiner jeweils gültigen Fassung, als öffentliche Straßen förmlich zu widmen.

Ortsteil Bermel

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Brunnenstraße

Flur 2, Parzelle Nrn. 245/10 und 248/11

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Frankenstraße

Flur 2, Parzelle Nr. 226/19 tlw.

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Ringstraße

Flur 2, Parzelle Nr. 484/8 und Flur 10, Parzelle Nr. 101/5 tlw.

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Rosenstraße

Flur 2, Parzelle Nrn. 241/13

Ortsteil Fensterseifen

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Hillesheimstraße

Flur 3, Parzelle Nrn. 252/8 und 252/15 tlw.

Durch die Widmung erhalten diese Straßen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 LStrG. Nicht befestigte Wegeränder werden hierdurch ebenfalls mit gewidmet. Der Gebrauch dieser Straßen ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen dieser Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch). Die gewidmeten Straßen sind entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung Gemeindestraßen, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dienen (§ 3 Nr. 3a LStrG). Träger der Straßenbaulast für die v.g. Straßen ist nach § 14 LStrG die Ortsgemeinde Bermel. Die Verkehrsflächen dieser gewidmeten Gemeindestraßen sind in einem Lageplan farblich dargestellt, der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 58, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird. Dieser kann während den Dienststunden montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr eingesehen werden. Die Widmungen vollziehen sich mit dieser Bekanntmachung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an vg-vordereifel@vpsko.rlp erhoben werden. Bei Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der Verbandsgemeinde Vordereifel unter http://www.Verbandsgemeinde@vordereifel.eu aufgeführt sind. "Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (ERVLVO) vom 10. Juli 2015 (GVBl. S. 175) in der jeweils geltenden Fassung zu übermitteln ist."

Mayen, den 19.07.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel
(Siegel)
Alfred Schomisch, Bürgermeister