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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Arft - Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz – neuer Ortsgemeinderat in Arft steht fest

Ratsmitgliedschaft kann auch abgelehnt werden

Die Wählerinnen und Wähler können beim Mehrheitswahlrecht einfach Namen von Bürgerinnen und Bürgern auf den Wahlzettel schreiben. So kann auch jemand in den Rat gewählt werden, obwohl er das nicht möchte. Lehnt der oder die Gewählte das Mandat ab, rücken die Nächstplatzierten nach. So geschehen in der Ortsgemeinde Arft.

Ein Ortsgemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Ortsgemeinde. Die Ratsmitglieder üben ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus.

Vor kurzem, nach der letzten Kommunalwahl am 9. Juni 2024, hat sich der neu gewählte Ortsgemeinderat von Arft zu seiner konstituierenden Sitzung versammelt. Dabei wurden die gewählten Ratsmitglieder vom geschäftsführenden Ortsbürgermeister entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung auf ihre Rechte und Pflichten hingewiesen und nach Annahme ihres Mandates per Handschlag verpflichtet.

Horst Andres wurde bei der Kommunalwahl zwar in den Ortsgemeinderat von Arft gewählt, nahm das Mandat jedoch nicht an. Für ihn rückte der Nächstplatzierte Tobias Schäfer nach, der auch dann bei der Ortsgemeinderatsitzung in Arft am 9. Juli 2024 als Ratsmitglied verpflichtet und ernannt werden konnte.

Somit setzt sich der neue Ortsgemeinderat in Arft aus folgenden Personen zusammen: Robert Dewald, Hannah Holzem, Jörg Holzem, Stefan Krayer, Tobias Schäfer, Winfried Theisen und Markus Thiel (Ortsbürgermeister).