Informationen der SGD Nord über das in Kraft treten der Rechtsverordnung für das Wasserschutzgebiet Brunnen Drees-Döttingen am 07.07.2026
Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung erfolgte durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Brunnen Drees-Döttingen und dadurch der Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung.
Diese wurde am 06.07.2026 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist am 07.07.2026 in Kraft getreten.
Ein Abdruck der Rechtsverordnung (inkl. Verbotskatalog, topografische Karte) sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen werden archivmäßig bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
-Obere Wasserbehörde-
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
aufbewahrt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Rechtsverordnung mit dem Verbotskatalog und der topografischen Karte auch online auf der Internetseite der SGD Nord einsehbar ist unter:
https://sgdnord.rlp.de/themen/wasserwirtschaft/schutzgebiete/festgesetzte-wasserschutzgebiete/wsg-drees-doettingen