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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 31/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

18. Änderung des Flächennutzungsplanes

Planänderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Verbandsgemeinde Vordereifel hat am 21.07.2022 den Planänderungsbeschluss gefasst, den gültigen Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch durch die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Ortsgemeinde Kehrig - Ausweisung „Sondergebiet erneuerbare Energien“ - auf dem Grundstück Gemarkung Kehrig, Flur 13, Parzelle 84, gemäß Abgrenzung in der Anlage, zu ändern.

Auf dieser Parzelle befand sich bis zum Jahre 2016 die alte Kläranlage Kehrig, die in Gänze abgerissen wurde.

Derzeit liegt die ungenutzte Restfläche innerhalb als auch teilweise außerhalb der früheren Zaunanlage als Grün- bzw. Brachfläche.

Dies entspricht auch den Vorgaben des Entwurfes der 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungs-programmes (LEP) IV.

Aufgrund der ausgezeichneten Lage aufgrund ihrer Südausrichtung zur Sonneneinstrahlung nach dem Solaratlas bietet sich diese Freifläche für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage an.

Zudem liegt diese Fläche in unmittelbarer Nähe der Bundesautobahn A 48 und damit im Bereich linienförmiger Infrastrukturtrassen.

Besondere Schutzaspekte sind für diesen Bereich ebenfalls nicht gegeben.

Der Geltungsbereich der vorgesehenen 18. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachfolgend unmaßstäblich verkleinert abgedruckten Planausschnitt (Anlage 1) durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. Der Planausschnitt ist Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Mayen, den 28.07.2022 — Christoph Kicherer,
Erster Beigeordneter