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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 31/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

25. Änderung des Flächennutzungsplanes

1. Planänderungsbeschluss

Der Rat der Verbandsgemeinde Vordereifel hat am 03.07.2025 den Planänderungsbeschluss gefasst, den gültigen Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch durch die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Freiflächenphotovoltaik Reudelsterz“ zu ändern.

Der Geltungsbereich der vorgesehenen 25. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachfolgend unmaßstäblich verkleinert abgedruckten Planausschnitt durch eine gestrichelte Linie umgrenzt. Der Planausschnitt ist Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.

Durch diese Änderung soll der ehemalige Sportplatz einer neuen Nutzung (Freiflächenphotovoltaik) zugeführt werden.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Verbandsgemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 03.07.2025 den Entwurf der 25. Änderung anerkannt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Geltungsbereich

Der vorgesehene Geltungsbereich der Änderung liegt in der Gemarkung Reudelsterz, Flur 5. Er ist in der nachfolgenden Plankarte durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

Planungsziele

Um einen Beitrag zu den allgemeinen übergeordneten Klimazielen im Sinne einer CO2-Reduzierung zu leisten, beabsichtigt die Verbandsgemeinde Vordereifel die Stromgewinnung aus Freiflächenphotovoltaikanlagen auszubauen.

Anlass und Ziel der 25. Flächennutzungsplanänderung ist daher die Ausweisung eines Sondergebietes nördlich der Ortslage Reudelsterz auf der Fläche des ehemaligen Sportplatzes zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.

Auslegungsdauer

Der Vorentwurf der Änderungsplanung (Planzeichnung und Erläuterungsbericht) ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bis zum 01.09.2025 zu jedermanns Einsicht im Internet unter www.vordereifel.de Rubrik Rathaus Þ Offenlage/Downloads Þ Flächennutzungsplan Þ 25. Änderung veröffentlicht.

Zudem kann der Entwurf bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, 56727 Mayen, Kelberger Str. 26, Zimmer A209, während der Öffnungszeiten (montags - donnerstags von 08:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 – 13:00 Uhr) eingesehen werden. Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de).

Während dieser Auslegungsfrist kann Jeder zum Entwurf des Bebauungsplanes Stellung nehmen.

Stellungnahmen können schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per Email eingereicht werden. Am einfachsten richten Sie diese per Email an: j.gaeb@vordereifel.de Rückfragen bei Einsichtnahme des Bebauungsplanes im Internet können gerne per Email oder telefonisch (02651/8009-36) erfolgen.

Mayen, den 28.07.2025
- Siegel -
Alfred Schomisch
Bürgermeister