In seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2023 hat der Ortsgemeinderat Kottenheim nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB) die Umlegung für die bodenordnerische Umsetzung rechtsverbindlichen Bebauungsplans „In der Rutschbach, 2. Änderung und Erweiterung“ angeordnet. In Vorbereitung des förmlichen Umlegungsverfahrens findet am
Donnerstag dem 20. August 2026, um 18:00 Uhr
im Ratssaal des Bürgerhaus, 56736 Kottenheim, Schulstraße 12
eine Anhörung nach § 47 BauGB statt.
In der Veranstaltung wird über Ziel und Zweck, den Verfahrensablauf, die Abfindungsgrundsätze, die wirtschaftlichen Auswirkungen und die Rechtsgrundlagen der Umlegung informiert sowie die Gelegenheit eingeräumt, sich zu äußern.
Im Zuge der Gebietsanpassung wurde das ursprüngliche Umlegungsverfahren „In der Rutschbach, 1. Erweiterung“, zu dem bereits im Jahr 2022 eine Anhörung stattfand, räumlich erweitert. Das Umlegungsverfahren wird weiter unter der Bezeichnung „In der Rutschbach, 1. Erweiterung“ geführt.
Zu der Anhörung sind alle betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Berechtigte und Beteiligte eingeladen. Da die ursprüngliche Informations- und Anhörungsveranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie nicht in Präsenz stattfinden konnte, laden wir hiermit ausdrücklich auch diejenigen Eigentümerinnen und Eigentümer erneut ein, die bereits im Jahr 2022 die Online-Präsentation gesehen haben.
Die voraussichtliche Abgrenzung des Verfahrensgebietes der Umlegung ist aus der mitveröffentlichten Übersichtskarte ersichtlich. Sie bildet einen Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Der Bekanntmachungstext ist ebenfalls einsehbar unter:
www.vordereifel.de -> Rathaus -> Offenlage / Downloads -> Umlegungsverfahren -> Kottenheim, „In der Rutschbach, 1. Erweiterung“