Liebe Kottenheimer,
am 28.07.2026 fand die Sitzung des Gemeinderates statt. Über folgende Tagesordnungspunkte wurde beraten:
TOP 1: Bekanntgabe eines Beschlusses aus nicht-öffentlicher Sitzung:
Nach Empfehlung des Werkausschusses, hat der Ortsgemeinderat in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen, die technische Betriebsführung für das Gebiet des Wasserwerks Kottenheim, vorbehaltlich einiger noch zu führender Abklärungen bezüglich der Kostenabrechnung, an das Wasserwerk der Verbandsgemeinde Mendig zu übertragen.
TOP 2: Der Ortsgemeinderat stimmt der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vordereifel - Ausweisung eines Sondergebietes "Freiflächenphotovoltaik Reudelsterz"; in der vom Verbandsgemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 25.06.2026 endgültig verabschiedeten Fassung zu.
TOP 3: Festsetzung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge 2025
Für die in 2025 entstandenen beitragsfähigen Kosten des Ausbaus öffentlicher Straßen, Wege und Plätze werden auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge der Ortsgemeinde Kottenheim (ABS wkB) wiederkehrende Ausbaubeiträge festgesetzt.
Die beitragsfähigen Aufwendungen entstanden durch Ausbaumaßnahmen in den Straßen: Am Wingertsberg, Unter den Wingerten, Thürer Straße
Alle Maßnahmen liegen in der Abrechnungseinheit 1 (Ortslage westlich der K 93). Die Beitragserhebung für das Jahr 2025 erfolgt daher ausschließlich für die in dieser Abrechnungseinheit gelegenen Grundstücke.
Nach § 12 i. V. m. § 7 ABS wkB wird für Grundstücke mit Zufahrt oder Zugang zur Verkehrsanlage „Im Hengst“ eine Verschonung gewährt. Diese Grundstücke werden erst ab der Beitragsveranlagung für das Jahr 2026 beitragspflichtig.
Der Gemeindeanteil beträgt gemäß § 10a Abs. 3 KAG i. V. m. § 5 ABS wkB 40 %.
Der Ausbaubeitragssatz für das Jahr 2025 wird auf 0,083801 €/m² gewichteter beitragspflichtiger Grundstücksfläche festgesetzt.
Zum Vergleich: Der Beitragssatz für das Jahr 2024 betrug 0,229923 €/m².
Die Veranlagung für das Beitragsjahr 2024 erfolgte im Jahr 2025. Die auf die Beitragspflichtigen umgelegten Nettokosten beliefen sich auf 226.659,35 €.
Gemäß § 11 Abs. 1 ABS wkB wird der Beitrag drei Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beitragserhebung öffentlich bekannt zu machen und durchzuführen.
TOP 4: Die Überprüfung der Haushaltswirtschaft 2026 zeigt, dass der Ergebnishaushalt trotz einzelner über- und außerplanmäßiger Aufwendungen insgesamt planmäßig verläuft. Mehrkosten können durch Einsparungen und Mehrerträge an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Im Finanzhaushalt stehen die meisten Investitionsmittel weiterhin zur Verfügung. Insgesamt ist die Haushaltsentwicklung geordnet. Sie Aufstellung eines Nachtragshaushalts ist derzeit nicht erforderlich ist.
Fortsetzung folgt