Gemeindestraßen:
Der Ortsgemeinderat Münk hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.08.2023 den Beschluss gefasst, die nachfolgend aufgeführten Gemeindestraßen entsprechend § 36 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in seiner jeweils gültigen Fassung, als öffentliche Straßen förmlich zu widmen:
| lfde. Nr. | Straße | Flur - Parzellen-Nr. |
| 1 | Bergstraße | 3 - 106 3 - 108 |
| 2 | Breiterweg, unteres Teilstück ab Booser Straße, ca. 55 m | 15 - 124/4 tlw. |
| 3 | Beglerbeg | 3 - 104 |
| 4 | Eichenweg ab Beulerweg, ca. 50 m | 17 - 148/2 tlw. |
| 5 | Hauptstraße (gemeindliche Straße, unteres Teilstück) | 2 - 140 2 - 164 tlw. 2 - 172 tlw. 3 - 105/1 |
| Hauptstraße (gemeindliche Straße, oberes Teilstück) | 3 - 105/14 tlw. | |
| 6 | Im Peschen | 2 - 112/9 |
| 7 | Im Schläfchen + Stichweg | 3 - 102 3 - 103 |
| 8 | Industriestraße | 3 - 101/1 3 - 101/3 |
| 9 | Lerchenweg | 3 - 112 |
| 10 | Schulstraße | 2 - 112/12 4 - 59/1 |
| 11 | Talstraße | 2 - 138 |
| 12 | Waldstraße | 3 - 107/4 4 - 58/1 tlw. |
| 13 | Wiesenweg | 2 - 112/21 |
Durch diese Widmungen erhalten diese Gemeindestraßen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 LStrG. Nicht befestigte Wegeränder werden hierdurch ebenfalls mit gewidmet.
Der Gebrauch dieser Straßen ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen dieser Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).
Die gewidmeten Straßen sind entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung Gemeindestraßen, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dienen (§ 3 Nr. 3a LStrG). Träger der Straßenbaulast für diese Straßen ist nach §§ 14 LStrG die Ortsgemeinde Münk.
Die Verkehrsflächen dieser gewidmeten Gemeindestraßen sind in einem Lageplan farblich dargestellt, der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, Zimmer 58, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird.
Dieser kann während den Dienststunden
montags bis donnerstags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und
freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
eingesehen werden.
Die Widmungen vollziehen sich mit dieser Bekanntmachung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen, einzulegen.
Der Widerspruch kann
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Kelberger Str. 26, 56727 Mayen oder
durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an vg-vordereifel@vpsko.rlp erhoben werden.
Bei Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der Verbandsgemeinde Vordereifel unter http://www.Verbandsgemeinde@vordereifel.eu aufgeführt sind.
"Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewahrt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (ERVLVO) vom 10. Juli 2015 (GVBl. S. 175) in der jeweils geltenden Fassung zu übermitteln ist."