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Mitteilungsblatt Vordereifel - Heimat- u Bürgerzeitung der VG Vordereifel
Ausgabe 33/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Abgabenmahnung

Die Verbandsgemeindekasse Vordereifel macht darauf aufmerksam, dass am 15. August 2023 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:

Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Schmutzwassergebühren und Wassergebühren, wiederkehrende Beiträge Schmutzwasser-, Niederschlagswasser- und Wasserversorgungseinrichtungen, wiederkehrender Ausbaubeitrag und sonstige Beiträge für das 3. Quartal 2023.

Unsere Bankverbindungen lauten:

Bank

BIC/ IBAN

Kreissparkasse Mayen

MALADE51MYN

IBAN: DE81 5765 0010 0000 0002 57

Volksbank RheinAhrEifel eG

GENODED1BNA

IBAN: DE71 5776 1591 0017 5759 00

Raiffeisenbank Eifeltor eG

GENODED1KAI

IBAN: DE08 5706 9144 0005 6010 08

Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hiermit gemäß § 22 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz öffentlich gemahnt und aufgefordert, ihrer Zahlungspflicht umgehend nachzukommen.

Ebenfalls werden auch alle sonstigen festgesetzten und fälligen Abgaben, Gebühren, Beiträge, Mieten und Pachten etc., die nach den Vorschriften des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes beizutreiben sind, hiermit öffentlich gemahnt und die Schuldner aufgefordert, umgehend die Rückstände zu bezahlen.

Nach Ablauf einer Frist von einer Woche nach Bekanntgabe dieser öffentlichen Abgaben-Mahnung werden die Rückstände im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen eingezogen und aufgrund der Abgabenordnung (AO) vom 13.06.1976, § 240 folgender Säumniszuschlag erhoben:

Für den angefangenen Monat vom Fälligkeitstag ab gerechnet 1 (eins) von Hundert des auf volle 50,00 EUR abgerundeten Betrages.

Wir bitten alle Abgabenpflichtigen, ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen, damit Vollstreckungsmaßnahmen nicht notwendig werden.

Nutzen Sie zur Begleichung Ihrer Steuern und Gebühren die einfache, sichere und bequeme Zahlungsmethode der Einzugsermächtigung.

Ein SEPA-Lastschriftmandat hat viele Vorteile:

  • Steuerpflichtige müssen sich nicht um Überweisungen kümmern und sparen so Zeit
  • Steuerpflichtige sparen bares Geld: Je nach Bank werden bis zu 3 Euro pro. Abbuchung erhoben, die mit einer Einzugsermächtigung nicht fällig werden
  • Steuerpflichtige können nicht vergessen, die Zahlungen zu leisten und vermeiden so mögliche Mahngebühren
  • Auch die Erstattung eines Guthabens ist mit einem Lastschriftmandat einfacher

Das Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vordereifel unter www.vordereifel.de.

Bei Fragen stehen Ihnen Petra Wendel 02651/8009-65 (p.wendel@vordereifel.de) und Ute Waldorf 02651/8009-79 (u.waldorf@vordereifel.de) zur Verfügung.

Verbandsgemeindekasse Vordereifel