TOP 5: In der Einwohnerfragestunde wurden zwei Fragen beantwortet.
TOP 6: Mitteilungen
| - | Ein neuer Gemeindemitarbeiter hat am 01.07. sowie eine neue Reinigungskraft für die Grundschule am 01.08. jeweils ihre Beschäftigung begonnen |
| - | Der Termin Katasteramt Anhörungsversammlung zur Umlegung findet am 20.08. um 18 Uhr statt. |
| - | Es findet ein Termin zum Familienwanderweg mit Alexander Weber, Ettringen, am 26.08. statt. |
| - | Eine Sicherheitsprüfung ergab Mängel im Bauhof: Es fehlt eine Heizung, eine Möglichkeit der Essenserwärmung, Stapler sowie Grabsteinprüfung. |
| - | Der Ausbau Thürer Straße schreitet voran, dadurch dass nun doch mehr Versorger mit dem Ausbau mitgehen als ursprünglich angemeldet wird zur Fertigstellung vom Termin Ende September ausgegangen. |
| - | Antrag Eichhörnchenseil aus der Bürgerschaft: Prüfung der OG-Haftpflicht zur Übernahme der Versicherung verlief positiv. Die Verpflichtung der Verkehrssicherung erfolgt über einen Gestattungsvertrag mit den Antragstellern. |
| - | Die 30iger Zone in der Thürer Str. ist entgegen der Anordnung nicht möglich, da es sich um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handelt und hier lt. Verkehrsrecht die Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung nur in Ausnahmen erlaubt ist. Da der Ausbau vom Land gefördert wird, könnte durch die Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung eine Rückzahlung der Fördersumme notwendig werden. Anfrage zur Änderung der Anordnung 30iger Zone wurde an das Ordnungsamt gerichtet. |
| - | Ratsbeschlussumsetzung vom 24.04. zu den Vorschlägen des Arbeitskreises Verkehr wird erst erfolgen, wenn 30iger Schilder gesetzt sind. Hier steht die Lieferung weiterhin aus. Es gab eine Beratung zur Erweiterung Parkfläche auf dem Schulhof mit der Polizei: |
| • Schwierigkeit 2: Übungsfläche würde zu klein werden zur Ausführung der Fahrradprüfung und diese müsste dann in Mayen stattfinden | |
| - | Von mehreren Firmen liegen Angebote zu Stelen vor, eine Firma war mit Mustern vorstellig und unterbreitet ein Angebot. Sobald diese vorliegen, werden alle an den Arbeitskreis Friedhof zur Abstimmung weitergeleitet. |
| - | Zum weiteren Verfahren der Reparatur der Mangelhaft ausgeführten Bodenverlegung im Bürgerhaus, muss ein Anwalt zur Bestellung eines Gutachters über das Gericht beauftragt werden. |