Da es in letzter Zeit vermehrt zu Vorfällen gekommen ist, möchte die Jagdgenossenschaft noch einmal darauf hinweisen, dass das Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen, die nicht im direkten Bezug zur Land-, Forstwirtschaft oder zur Ausübung der Jagt stehen, in Rheinland-Pfalz grundsätzlich verboten ist. Dies gilt insbesondere in den Morgen- und Abendstunden, wenn viele Wildtiere aktiv sind und durch Fahrzeuge besonders gestört werden.
Mit dem Verbot sollen Natur, Wildtiere und der Waldboden geschützt werden. Unerlaubte Fahrten mit Autos, Motorrädern oder Quads können Tiere aufschrecken, Pflanzen beschädigen und Wege in Mitleidenschaft ziehen.
Die Jagdgenossenschaft bittet daher alle Waldbesucher, die geltenden Vorschriften zu beachten und Rücksicht auf die Natur sowie auf andere Erholungssuchende zu nehmen. Nur so kann der Wald als wertvoller Lebensraum und Erholungsgebiet erhalten bleiben.