Vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), sind die Bürger frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
Die Ortsgemeinde St. Johann beabsichtigt für das Teilgebiet "Im Buchstück 2" einen Bebauungsplan aufzustellen. Geplant ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes „WA“ zur Deckung des dringenden Wohnraumbedarfes für junge Familien.
Das vorgesehene Plangebiet ist in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt.
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung im Stadium der Planungsentwicklung findet am
Dienstag, dem 13.09.2022, 19.00 Uhr
in der Schützenhalle, Hochsimmer Straße, 56727 St. Johann
in Form einer Einwohnerversammlung statt. Das mit der Planung beauftragte Büro wird die Plankonzeption vorstellen. Gelegenheit zur Diskussion und Erörterung wird gegeben.
Alle interessierten Bürger werden hiermit zu der öffentlichen Versammlung eingeladen.