Wieder kam es dazu, dass der Inhalt von Spraydosen auf dem Ortsgebiet zum Brennen gebracht wurden. Allerdings ist jetzt trockene Witterung, die Gefahr eines Waldbrandes durch Funkenflug also wesentlich höher.
Zusätzlich wurden Nazi-Symbole verwendet. Da ist die Grenze des Verständnisses für Ferienlangeweile, jugendlichen Unfug oder Grenzerfahrungen erreicht. Nochmal zur Klarstellung: Die Abbildung von Hakenkreuzen ist eine Straftat gem. § 86a Strafgesetzbuch.
Ich habe Strafanzeige erstattet.
Möglicherweise werden die Dosen (diesmal: Imprägnierspray, Spraylack und „Ocean“ Raumduftspray) in einem Haushalt vermisst. Ich gehe zudem davon aus, dass die Tat sich als Video auf einem Handy oder in einem Netzwerk befindet. Sollten Haushaltsangehörige einen entsprechenden Verdacht hegen, wird gebeten, sich vertrauensvoll an die Beauftragte für Jugendkriminalität in der Polizeiinspektion Mayen zu wenden.