Liebe Langenfelder,
wahrscheinlich haben es viele schon bemerkt: Seit dem 01.09.2022 wird unser Eifeldom nicht mehr angestrahlt. Gem. § 8 Abs. 1 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen ist die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt.
Ich bitte um Verständnis.